Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), die am 01.01.2020 in Kraft treten soll, ist beabsichtigt, die duale Berufsaus- und Fortbildung in Deutschland fit und attraktiv für die Zukunft aufstellen. Wesentliche Änderungen sind u. a.:

  1. Mindestvergütung für Auszubildende ab 2020:
    Ab 01.08.2020 steigt die Ausbildungsvergütung im Friseurhandwerk Hessen auf 540,- Euro. Dies sind 25,- Euro mehr als die Mindestvergütung.
  2. Neue Abschlussbezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ sollen die Wertschätzung für die berufliche Fortbildung und internationale Anschlussfähigkeit unmittelbar im Namen sichtbar machen.
    Der „Meister“ wird dadurch nicht verdrängt, sondern durch die neuen Bezeichnungen ergänzt und gestärkt.
  3. Auch ohne Begründung wie z. B. Kinderbetreuung kann eine Ausbildung in Teilzeit absolviert werden.
  4. Bei aufeinander aufbauende Berufsausbildungen (Bsp.: Verkäufer/in und Kaufmann/frau im Einzelhandel):
    • die Anrechenbarkeit der Ausbildungsdauer wird vereinfacht.
    • die Berücksichtigung von Prüfungsleistungen und einschlägigen Abschlüssen wird erleichtert und erweitert.

 

Weitere Informationen unter:
https://www.bmbf.de/de/bbig-novelle-das-sind-die-wichtigsten-aenderungen-8640.html