Änderungsverordnung
Im Frühjahr 2020 ist mit einem Inkrafttreten einer Änderungsverordnung für die Ausbildung zum Friseur /zur Friseurin zu rechnen. Es ergeben sich Änderungen in den praktischen Teilen der Gesellenprüfung. Die erste Gesellenprüfung nach neuem Modus wird im Januar 2022 abgenommen werden.
Was ist neu?
- Reduktion der Wahlmodule auf: Coloration, Langhaar, Visagistik, Haarverlängerung
- Gesellenprüfung Teil 1:
- Umbenennung klassische Friseurarbeit an der Dame in Basistechniken an der Dame
- Wegfall des Fachgesprächs und Verschiebung in die Gesellenprüfung Teil II
- Wegfall der Kopfmassage
- Hinzukommend: Augenbrauen formen und färben beim Damenmodell
- Zulassung aller Dauerwellwickeltechniken, max. 2/3 des Kopfes, Zeiterhöhung
- Einlegen und Ausfrisieren mit nur einer Einlegetechnik möglich
- Prüfungsstück: Fasson-Haarschnitt mit Bürsten-Föhn-Technik, keine Bombage mehr gefordert
- Gesellenprüfung Teil 2:
- Umbenennung moderne Friseurarbeit in aktuelle, modische Friseurarbeit
- Neu: Beratung am Fremdmodell
- Neu: situatives Fachgespräch zu den Arbeitsaufgaben an der Dame
- Prüfungsstück modische Herrenfrisur: Kürzung der Arbeitszeit
- Modul Coloration: Bewertung des Aufwands