Änderungsverordnung

Im Frühjahr 2020 ist mit einem Inkrafttreten einer Änderungsverordnung für die Ausbildung zum Friseur /zur Friseurin zu rechnen. Es ergeben sich Änderungen in den praktischen Teilen der Gesellenprüfung. Die erste Gesellenprüfung nach neuem Modus wird im Januar 2022 abgenommen werden.

Was ist neu?

  1. Reduktion der Wahlmodule auf: Coloration, Langhaar, Visagistik, Haarverlängerung
  2. Gesellenprüfung Teil 1:
    1. Umbenennung klassische Friseurarbeit an der Dame in Basistechniken an der Dame
    2. Wegfall des Fachgesprächs und Verschiebung in die Gesellenprüfung Teil II
    3. Wegfall der Kopfmassage
    4. Hinzukommend: Augenbrauen formen und färben beim Damenmodell
    5. Zulassung aller Dauerwellwickeltechniken, max. 2/3 des Kopfes, Zeiterhöhung
    6. Einlegen und Ausfrisieren mit nur einer Einlegetechnik möglich
    7. Prüfungsstück: Fasson-Haarschnitt mit Bürsten-Föhn-Technik, keine Bombage mehr gefordert
  1. Gesellenprüfung Teil 2:
    1. Umbenennung moderne Friseurarbeit in aktuelle, modische Friseurarbeit
    2. Neu: Beratung am Fremdmodell
    3. Neu: situatives Fachgespräch zu den Arbeitsaufgaben an der Dame
    4. Prüfungsstück modische Herrenfrisur: Kürzung der Arbeitszeit
    5. Modul Coloration: Bewertung des Aufwands