Allgemeinverbindlichkeit für hessische Tarifverträge im Friseurhandwerk
Gute Nachrichten für alle Beschäftigten im Friseurhandwerk Hessen. Am 05.02.2019 empfahl der Tarifausschuss des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration einstimmig die Allgemeinverbindlichkeit für den Lohn- und Gehaltstarifvertrag Nr. 17 sowie den Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag Nr. 16. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen wurden am 18.04.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Alle angestellten Friseure/innen und Auszubildenden haben nun einen Rechtsanspruch auf die Vergütungssätze rückwirkend ab 01.07.2018. Friseurbetriebe, die die Vergütungen noch nicht angepasst haben, müssen jetzt die Nachzahlungen veranlassen. Die erste Lohnerhöhung ab dem 01.08.2018 und die zweite ab dem 01.01.2019 sind folglich korrekt mittels geänderter Lohnabrechnungen an die Beschäftigten weiterzugeben, also die Lohnerhöhungen sind auszuzahlen. Gleiches gilt im Bereich der Ausbildungsvergütung, deren Steigerung ebenfalls ab dem 01.08.2018 an die Auszubildenden zu zahlen ist.
Mit der Korrektur der Lohnabrechnungen und der Auszahlung der Lohnsteigerungen wird vermieden, dass nach Prüfungen, z. B. durch die Deutsche Rentenversicherung, Versäumniszuschläge und Nachzahlungen gefordert werden, oder es bei Kontrollen des Zolls zu weiteren Nachteilen für die Betriebe kommt.
Liste aller aktuellen hessischen Tarifverträge im Friseurhandwerk und deren Rechtsstatus:
Tarifvertrag |
gültig ab |
Rechtsstatus |
Lohn- u. Gehaltstarifvertrag Nr. 17 |
01.07.2018 |
Allgemeinverbindlichkeit |
Ausbildungsvergütungstarifvertrag Nr. 16 |
01.07.2018 |
Allgemeinverbindlichkeit |
Tarifvertrag Nr. 3 Zuwendung für Beschäftigte |
01.01.2000 |
Allgemeinverbindlichkeit |
Tarifvertrag Jubiläumszuwendung für Beschäftigte |
10.01.2000 |
Allgemeinverbindlichkeit |
Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für Beschäftigte |
01.01.2000 |
Allgemeinverbindlichkeit |
Tarifempfehlung Zuwendung für Auszubildende |
25.03.2013 |
Empfehlung |
Manteltarifvertrag Nr. 4 für Beschäftigte |
01.01.1999 |
Allgemeinverbindlichkeit |
Manteltarifvertrag Nr. 2 für Auszubildende |
01.08.2000 |
Allgemeinverbindlichkeit |
Eine Sammlung aller Tarifverträge kann über den LIV Friseurhandwerk bezogen werden:
(Link: http://www.friseurverband.de/)